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Weniger Einkommen wegen Corona: Kann ich mich trotzdem scheiden lassen?

Weniger Einkommen wegen Corona: Kann ich mich trotzdem scheiden lassen?

Im Zuge der Corona-Krise gab es in Deutschland zeitweise knapp 6 Millionen Menschen, die sich in Kurzarbeit wiederfanden. Während das arbeitsmarktpolitische Instrument der Kurzarbeit soziale Härten abfedern kann, bedeutet es für viele Menschen, empfindliche Einkommenseinbußen hinzunehmen. Welche Folgen hat der teilweise Einkommensverlust für eine bevorstehende Scheidung? Kann ich mich trotzdem, möglicherweise mithilfe der Verfahrenskostenhilfe, scheiden lassen?

Corona: Einkommens- und Vermögenssituation in Deutschland

Die wirtschaftliche Lage in Deutschland erweist sich – gerade im Vergleich zu anderen EU-Ländern – als ziemlich robust. Allerdings geht die globale Covid-19-Pandemie auch am Wirtschaftsstandort Deutschland nicht spurenlos vorbei. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden ist das Bruttoinlandsprodukt Deutschlands im Jahr 2020 um 5,0% gesunken. Währenddessen stieg die Arbeitslosenquote von 4,9 auf 5,9% an. Eine höhere Arbeitslosigkeit kann momentan noch dadurch abgewendet werden, dass sich laut der Bundesagentur für Arbeit 2.258.515 Millionen Menschen in Kurzarbeit befinden (November 2020).

Wie das Einkommen Ihre Scheidungskosten beeinflusst

Die Statistiken über Wirtschaftsleistung, Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit bedeuten für Millionen von Menschen ganz praktisch, dass sie weniger Einkommen zur Verfügung haben. Wenn sich betroffene Ehepaare dennoch scheiden lassen möchten, stellt sich die Frage der Finanzierung der Scheidungskosten. Diese werden abhängig vom Einkommen und Vermögen der Ehegatten bestimmt, § 43 FamGKG. Das bedeutet: Je größer das Einkommen der Ehegatten, desto höher sind die Scheidungskosten.

Für diejenigen, die im Zuge der Corona-Pandemie nun ein geringeres Einkommen haben, heißt das, dass ihre Scheidungskosten geringer ausfallen. Damit haben Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit unmittelbare Auswirkungen auf die Scheidungskosten. Relevant für die Berechnung der Scheidungskosten ist das aktuelle monatliche Einkommen, das anschließend mal drei genommen wird. Verdienen Sie also aktuell wegen der Pandemie weniger oder leben von Sozialleistungen, zahlen Sie entsprechend weniger Scheidungskosten.

Die Wahrscheinlichkeit für Prozesskostenhilfe steigt

Ihre aktuelle Einkommens- und Vermögenssituation beeinflusst ebenso die Frage, ob Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben.
Ihren Anspruch auf Prozesskostenhilfe prüfen wir für Sie individuell und kostenlos. Hierfür füllen Sie online unser Formular aus.
In der Regel erhalten Sie Prozesskostenhilfe, wenn Sie auf Sozialleistungen angewiesen sind, ein geringes Einkommen haben oder finanziell stark belastet beziehungsweise hoch verschuldet sind. Da die Corona-Pandemie die finanzielle Situation vieler Familien stark beeinträchtigt hat, wird mehr Ehegatten als zuvor ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe zustehen.

Fazit: Es kommt darauf an, was Sie im Moment verdienen

Da Scheidungskosten in Deutschland vergleichsweise teuer sind, lohnt es sich stets, auf mögliche Senkungsmöglichkeiten zu achten. Diese betreffen in der Corona-Pandemie viele Ehegatten, die Einkommenseinbußen hinnehmen müssen. Als Tipp möchten wir Ihnen daher mitgeben, dass Sie Ihre Scheidungskosten mit Ihrem ganz aktuellen Nettoeinkommen berechnen und nicht die Chance auf Prozesskostenhilfe verstreichen lassen.